Objekt 1 von 8
Nächstes Objekt
Zurück zur Übersicht
Zurück zur Übersicht


Norderstedt / Harksheide: *VERKAUFT* Schönes Grundstück mit Altbestand in begehrter Lage von Norderstedt Harksheide
Objekt-Nr.: MC.G.79240
Schnellkontakt
Optionen
Optionen

Basisinformationen
Adresse:
22844 Norderstedt / Harksheide
Grundstück ca.:
792 m²
Preis:
1 €
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Nutzungsart:
Freizeit
Erschliessung:
erschlossen
Bebaubar nach:
Bebauung nach Bebauungsplan
Verfügbar ab:
nach Absprache
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
2,95% incl. gesetzl. MwSt.
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein wunderschönes Grundstück in Feldrandlage im begehrten Stadtteil Norderstedt Harksheide.Dieses hier angebotene Grundstück bietet die Möglichkeit, nach dem BPlan Nr. 203, eine Bebauung mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus gem. Baunutzungsverordnung. von 1990.
Zu beachten ist, dass die Vorgärten, lt Bauamt, 5 m ab Straßenfront von Carports und Garagen freizuhalten sind. Auf dem Grundstück wurde im Jahr 1962 ein Einfamilienhaus errichtet. Aufgrund der derzeit vorhandenen großen Nachfrage nach Baugrundstücken, bieten wir dieses Objekt vorerst als Grundstück an.
Zu beachten ist, dass die Vorgärten, lt Bauamt, 5 m ab Straßenfront von Carports und Garagen freizuhalten sind. Auf dem Grundstück wurde im Jahr 1962 ein Einfamilienhaus errichtet. Aufgrund der derzeit vorhandenen großen Nachfrage nach Baugrundstücken, bieten wir dieses Objekt vorerst als Grundstück an.
Lage:
Begehrte Lage mit ausgezeichneter Infrastruktur im beliebten Stadtteil Norderstedt Harksheide. Eine Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe. Von hier aus gelangen Sie innerhalb kurzer Zeit zur U-Bahn Haltestelle Norderstedt Mitte. Mit der U-Bahn U1 erreichen Sie nach ca. 30 Minuten bequem die Hamburger Innenstadt. Eine Park and Ride Möglichkeit ist ebenfalls vorhanden. Bis zur A7 sind es ca. 15 Minuten mit dem Auto. Der Flughafen liegt etwa 15 Autominuten entfernt. Kindergärten und die Grundschule sind fußläufig erreichbar. Weiterführende Schulen sind mit dem Rad ca. 10 Minuten entfernt. Für den täglichen Bedarf befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in der Ulzburger Straße in fußläufiger Entfernung. Der Norderstedter Stadtpark mit seinen vielfältigen
Freizeitmöglichkeiten ist ebenfalls gut erreichbar. Mit seiner Wasserskianlage, dem Strandbad und diversen kulturellen Veranstaltungen ist der Stadtpark über die Stadtgrenzen hinaus bekannt geworden.
Freizeitmöglichkeiten ist ebenfalls gut erreichbar. Mit seiner Wasserskianlage, dem Strandbad und diversen kulturellen Veranstaltungen ist der Stadtpark über die Stadtgrenzen hinaus bekannt geworden.
Sonstiges:
Sie möchten alle unsere Objekte noch vor dem Vermarktungsstart exklusiv zugeschickt bekommen? Werden Sie VIP-Kunde und tragen Sie Ihre VIP-SUCHE unter www.görz24.de/vip ein.
Sie möchten auch eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich. Wir verweisen gern auf die vielen freundlichen Referenzschreiben sehr zufriedener Eigentümer auf unserer Internetseite. www.görz24.de Rubrik > Referenzen
Wichtige Information: Jedes Immobilienmaklerunternehmen ist nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des/der Vertragspartner/s festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten zu der Person - z.B. durch eine Kopie des Personalausweises - festgehalten werden. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass jeder Immobilienmakler diese Daten fünf Jahre aufbewahren muss. Die von uns übermittelten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und den Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in angegebener Höhe bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis und ist bei notarieller Beurkundung verdient und fällig. Mit dem Verkäufer wurde ein gleichlautender Provisionsvertrag geschlossen. Sämtliche anderen Kaufnebenkosten wie z.B. Notar/Grunderwerbsteuer, trägt der Käufer.
Sie möchten auch eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich. Wir verweisen gern auf die vielen freundlichen Referenzschreiben sehr zufriedener Eigentümer auf unserer Internetseite. www.görz24.de Rubrik > Referenzen
Wichtige Information: Jedes Immobilienmaklerunternehmen ist nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des/der Vertragspartner/s festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten zu der Person - z.B. durch eine Kopie des Personalausweises - festgehalten werden. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass jeder Immobilienmakler diese Daten fünf Jahre aufbewahren muss. Die von uns übermittelten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und den Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in angegebener Höhe bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis und ist bei notarieller Beurkundung verdient und fällig. Mit dem Verkäufer wurde ein gleichlautender Provisionsvertrag geschlossen. Sämtliche anderen Kaufnebenkosten wie z.B. Notar/Grunderwerbsteuer, trägt der Käufer.
Provision:
Die Vermittlungs- / Nachweisprovision sowie die Kaufnebenkosten ( Grunderwerbsteuer / Notar ) sind vom Käufer zu zahlen.
Anmerkung:
Wichtige Information: Jedes Immobilienmaklerunternehmen ist nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des/der Vertragspartner/s festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten zu der Person - z.B: durch eine Kopie des Personalausweises - festgehalten werden. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass jeder Immobilienmakler diese Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Die von uns übermittelten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
Die von uns übermittelten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
